Aufsuchende Familientherapie
Im Rahmen des SGB VIII besteht die Möglichkeit,
aufsuchende Familientherapie für Familien, Stieffamilien,
Einelternfamilien, Paare, Lebensgemeinschaften in Anspruch zu nehmen.
Damit kann Familientherapie für Menschen zugänglich gemacht werden,
die aus unterschiedlichen Gründen bisher keine wahrnehmen konnten.
Die aufsuchende Familientherapie findet im
persönlichen Umfeld der Familie statt.
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Bei konflikthaften Situationen in der
Familie ist es am hilfreichsten, mit allen Beteiligten zu sprechen, um
mit ihnen gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten.
Im Mittelpunkt der Beratungen geht es vor
allem darum, die Kompetenzen der einzelnen Familienmitglieder zu
stärken.
Die Sitzungstermine werden mit jeder Familie
individuell vereinbart.
Im Vorfeld ist es notwendig, die Kostenübernahme
mit dem Jugendamt im Rahmen des SGB VIII § 27 abzuklären.
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