Cornelia Beyer - Dipl.-Sozialpädagogin - Ehe- und Familienberatung - Traumaberatung



Aufsuchende Familientherapie
 
Im Rahmen des SGB VIII besteht die Möglichkeit, aufsuchende Familientherapie für Familien, Stieffamilien, Einelternfamilien, Paare, Lebensgemeinschaften in Anspruch zu nehmen. Damit kann Familientherapie für Menschen zugänglich gemacht werden, die aus unterschiedlichen Gründen bisher keine wahrnehmen konnten.
Die aufsuchende Familientherapie findet im persönlichen Umfeld der Familie statt.
Systemische Familientherapie ist angezeigt z.B. bei:
  • Erziehungsproblemen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Verdacht auf sexuellen Mißbrauch
  • Suchtmittelabhänigkeit
  • Krisen durch Trennung, Scheidung und Tod
  • Vermeidung von Fremdunterbringung
  • Rückführung
  • Partnerkonflikten
Bei konflikthaften Situationen in der Familie ist es am hilfreichsten, mit allen Beteiligten zu sprechen, um mit ihnen gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten.
Im Mittelpunkt der Beratungen geht es vor allem darum, die Kompetenzen der einzelnen Familienmitglieder zu stärken.
 
Die Sitzungstermine werden mit jeder Familie individuell vereinbart.
 
Im Vorfeld ist es notwendig, die Kostenübernahme mit dem Jugendamt im Rahmen des SGB VIII § 27 abzuklären.

 

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